Leitfaden für Immobilienkäufer
Sie haben Ihre Wunschimmobilie gefunden und möchten die nächsten konkreten Schritte gehen? Was passiert als Nächstes, worauf sollten Sie achten und vor allem welche Dinge sollten Sie erledigen?
Mit dem folgende Leitfaden möchten wir Ihnen einige Hilfestellungen geben. Wir erklären Ihnen die einzelnen Punkte sehr gerne auch ausführlich in einem persönlichen Gespräch. Uns ist es wichtig, dass Sie im Kaufprozess wissen, was als nächstes passiert.
Davon profitieren Sie als Käufer bei uns:
Wichtige Punkte vor dem Kauf
Finanzierungsbestätigung besorgen
Vor der Bestellung des Kaufvertrages benötigen Sie eine aussagekräftige Finanzierungsbestätigung Ihrer Bank. Diese bekommen Sie von Ihrem Finanzierungsberater. Gerne stellen wir auch den Kontakt zu unseren Ansprechpartnern her.
Einigung mit den Verkäufern
Die Einigung mit den Verkäufern über die weitere Vorgehensweise und die Details ist die Grundlage für alle weiteren Schritte.
Auswahl des Notariats und Beauftragung des Kaufvertragsentwurfs
Als Käufer haben Sie die Möglichkeit das Notariat frei zu wählen. Wir kümmern uns um die Weitergabe der Daten und klären mit dem Notariat alle weiteren Schritte.
Besprechung des Kaufvertragsentwurfs
Sobald der Entwurf des Kaufvertrags vorliegt, gehen wir diesen gerne Schritt für Schritt mit Ihnen durch. Dabei klären wir alle offenen Fragen und geben Ihnen Hilfestellungen.
Vorbereitung der Grundschulden
Zur Finanzierung benötigt Ihre Bank in der Regel eine Absicherung im Grundbuch (Grundschulden). Sie sollten mit Ihrem Bankberater besprechen, dass die dafür notwendigen Formulare vorbereitet werden.
Der Kauf selbst
Kaufvertragsunterzeichnung
Wir kümmern uns um die Koordination des Beurkundungstermins. Die Beurkundung selbst wird im Notariat durchgeführt. Selbstverständlich begleiten wir Sie auch bei diesem Schritt.
Bestellung der Grundschulden
In der Regel wird dieses direkt im Anschluss an den Kaufvertrag beurkundet. In manchen Fällen aber zeitnah danach. Ihre Bank stellt dem Notar die Grundschuldbestellungsunterlagen zur Verfügung. Sie sollten darauf achten den Termin zur Unterzeichnung umgehend abzustimmen.
Festlegung des Zahlungstermins
Im Regelfall wird im Kaufvertrag das Fälligkeitsdatum für den Kaufpreis festgelegt. Dieses Datum liegt in der Zukunft, da vorher einige Voraussetzungen gegeben sein müssen.
Nach dem Kauf
Mitteilung über den Eintritt der Kaufpreisfälligkeit
Frühestens 4-8 Wochen nach Unterzeichnung des Kaufvertrags erhalten Sie vom Notar schriftlich die so genannte Fälligkeitsmitteilung. Der Kaufpreis sollte erst gezahlt werden, wenn die Fälligkeitsmitteilung vorliegt. Vorher hat das Notariat die im Kaufvertrag vereinbarten Fälligkeitsvoraussetzungen geprüft.
Überprüfung der Räumung
Wenn die Fälligkeitsmittelung des Notariats vorliegt, sollten Sie überprüfen, ob das Objekt vereinbarungsgemäß geräumt wurde.
Zahlung des Kaufpreises
Sind alle Voraussetzungen erfüllt, zahlen Sie den Kaufpreis auf das entsprechende Konto der Verkäufer.
Übergabe des Objekts
Nach Zahlung des Kaufpreises wird Ihnen das Objekt (die Schlüssel) übergeben. Dieses sollte protokolliert und dabei die Zählerstände dokumentiert werden. Gerne begleiten wir die Übergabe.
Anmeldung bei den Versorgern
Mit den Zählerständen aus dem Übergabeprotokoll sollten Sie sich umgehend bei den Versorgern Ihrer Wahl anmelden (Gas, Wasser, Strom, Fernwärme etc.).
Änderung der Gebäudeversicherung
Nach Unterzeichnung des Kaufvertrags sollten Sie sich mit der bestehenden Gebäudeversicherung in Verbindung setzen. Zunächst übernehmen Sie die vorhandene Versicherung. Sie können diese aber nach Umschreibung des Eigentums innerhalb von 4 Wochen kündigen. Wenn Sie frühzeitig mit der Versicherung sprechen, verpassen Sie diese Frist nicht.
Erstattung der Grundbesitzabgaben
Die Städte und Kommunen stellen unterjährig den Grundbesitzabgabenbescheid und die damit verbundenen Zahlungen nicht um. Am einfachsten ist es, wenn Sie die noch ausstehenden Zahlungen den Verkäufern anteilmäßig erstatten.
Bestätigung Kaufpreiszahlung an Notar
Sie sollten mit Ihrem Bankberater absprechen, dass dieser dem Notariat die Kaufpreiszahlung bestätigt. Nur so kann die Umschreibung im Grundbuch beantragt werden.
Mitteilung an Verwalter
Wenn es sich bei dem gekauften Objekt um eine Eigentumswohnung handelt, sollten Sie möglichst zeitnah dem Verwalter Ihre Kontaktdaten und Ihre Kontoverbindung mitteilen. Dieser kümmert sich dann um die Abbuchung der Hausgeldzahlungen.
Eigentumsumschreibung
Sobald das Notariat den Nachweis über die Kaufpreiszahlung erhalten hat, stellt dieses dem Antrag auf Eigentumsumschreibung. Die Eintragung selbst wird einige Wochen später erfolgen.
Meldung an den Schornsteinfeger
Bitte denken Sie daran dem zuständigen Schornsteinfeger den Eigentumsübergang mitzuteilen.





